(kurz: „AGB“) der Dee Luxe Sportartikel Handels GmbH (kurz: „Unternehmer“) für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Unternehmer und Verbrauchern

I. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Für den Geschäftsverkehr des Unternehmers gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  2. Die einmal zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer in Kraft gesetzten AGB des Unternehmers sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen denselben, auch wenn auf die AGB des Unternehmers nicht erneut ausdrücklich Bezug genommen wird.
  3. Die Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung von Verträgen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

II. Vertragsabschluss und Preisgestaltung

  1. Dem Unternehmer zugegangene Anbote eines Verbrauchers werden von jenem nur durch schriftliche Annahmeerklärungen oder durch Erfüllung angenommen.
  2. Anbote des Unternehmers sind grundsätzlich freibleibend und auch nach Einlangen der Stellungnahme des Verbrauchers für den Unternehmer abänderbar bzw. widerrufbar. Alle Angaben in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind jedenfalls unverbindlich und nur maßgeblich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.
  3. Geringfügige Leistungsänderungen – wie technische, farbliche und formmäßige Änderungen oder Abweichungen – sind vom Verbraucher zum Listenpreis nur zu akzeptieren, sofern sie dem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen. In jedem Fall ist eine Genehmigung des Verbrauchers einzuholen, sofern der Unternehmer nicht nachweisen kann, dass die Leistungsänderung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
  4. Hinsichtlich der Preise, der Währung, in der zu bezahlen ist, und der im Preis enthaltenen Nebenleistungen gelten jeweils die Bedingungen, wie sie im Internet auf der Website des Unternehmers veröffentlicht sind.
  5. Erfolgen Vertragsabschlüsse ohne gesonderte Preisbestimmung, so gelten die Listenpreise am Tag der Angebotslegung als vereinbart.

III. Lieferung bzw. Leistung, Gefahrenübergang, Verzug

  1. Es gelten die Lieferbedingungen, wie sie im Internet auf der Website des Unternehmers veröffentlicht sind. Mangels Sonderregelung hat der Unternehmer Lieferungen und Leistungen „ab Lager Kirchbichl oder Lager Innsbruck“ zu erbringen.
  2. Erfüllungsort für alle vom Unternehmer und vom Verbraucher zu erfüllenden Verpflichtungen ist AT- 6322 Kirchbichl / Österreich.
  3. Die Gefahr geht – auch bei Teillieferungen – jeweils dann auf den Verbraucher über, wenn die Ware das Auslieferungslager des Unternehmers verlässt, sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde. Wurde die Abholung der Ware beim Unternehmer vereinbart, gilt dies bereits mit termingerechter Bereitstellung.
  4. Ein Liefertermin bzw. eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit bei Vertragsabschluss ausdrücklich bezeichnet wurde.
  5. Geringfügige Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung sind möglich, sofern dies dem Verbraucher zumutbar und dies sachlich gerechtfertigt ist.
  6. Verzögert sich eine Leistung bzw. Lieferung durch einen vom Unternehmer unverschuldeten Umstand, verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferzeit auch ohne gesonderte Erklärungen angemessen, ohne dass der Unternehmer Rechtsfolgen welcher Art auch immer zu verantworten hat; dies selbst, wenn der Unternehmer seinerseits bereits mit anderen Verpflichtungen in Verzug ist. Bei unangemessener Erschwerung der Auftragsausführung sowie bei unverschuldeter Behinderungen wie Betriebsstörungen, Elementarereignisse oder mangelnde Belieferung durch den eigenen Lieferanten ist der Unternehmer unter Ausschluss von Schadenersatz- und Nachlieferungsansprüchen zum Rücktritt berechtigt.
  7. Hat der Unternehmer den Verzug verschuldet, kann der Verbraucher nach schriftlicher Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist entweder Erfüllung verlangen oder den Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist vom Verbraucher schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
  8. Der Unternehmer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber auch Teilrechnungen zu legen.
  9. Nimmt der Verbraucher die vertragsgemäße Ware bzw. Leistung nicht am richtigen Ort oder zur richtigen Zeit an, kann der Unternehmer unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei Gefahr in Verzug kann der Unternehmer nach seiner Wahl die Ware bei sich einlagern, wofür der Verbraucher eine übliche Lagergebühr pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einlagern. Es steht dem Unternehmer jedoch auch frei eine Verwertung „bestens“ auf Rechnung und Kosten des Verbrauchers vornehmen, ohne ersatzpflichtig zu werden. Zudem hat der Vertragspartner die Lieferkosten zu tragen.

IV. Payment, Delay of Payment and Set-Off

  1. Die Zahlung durch den Verbraucher kann durch Kreditkarte, Paypal, Vorauskasse, per Nachnahme oder auf offene Rechnung erfolgen.
  2. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung sind auch alle übrigen Forderungen ohne ausdrückliche Fälligstellung sofort fällig.
  3. Der Zahlungsverzug tritt ohne weitere Aufforderung von selbst ein. Verzugszinsen werden bei Verbrauchern in der Höhe von 10 % pa. über den Zinsen bei vertragsgemäßer Zahlung vereinbart. Der Unternehmer ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Verbrauchers ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
  4. Der Verbraucher verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Anbieter entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. If the CP is entrepreneur these costs include in any case a lump sum EUR 40,00 to compensate debt collecting costs. DeeLuxe may assert further claims and rights.
  5. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedigungen berechtigt den Unternehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Unternehmer ist überdies von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Unternehmer den Rücktritt vom Vertrag, sind bereits gelieferte Waren sofort auf Kosten des Verbrauchers zurückzustellen, Ersatz für eine allfällige Wertminderung zu leisten und dem Unternehmer alle Aufwendungen zu ersetzen. Zur Abgeltung des in diesem Zusammenhang entstehenden Schadens hat der Verbraucher ohne Mäßigungsrecht eine Stornogebühr von 20 % des Bruttofakturenbetrages ohne weitere Nachweise mit sofortiger Fälligkeit zu bezahlen.
  6. Mangels freiwilliger Zurückstellung der Waren ist der Unternehmer berechtigt, sich die Gewahrsame daran auch eigenmächtig zu verschaffen, ohne dass dadurch dem Verbraucher Rückgabe-, Unterlassungs-, Ersatzansprüche oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche welcher Art auch immer zustehen.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen, vorbehaltlosen Zahlung aller Ansprüche des Unternehmens aus einer Warenlieferung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Zinsen, Kosten und Spesen durch den Verbraucher bleibt die gelieferte Ware im unbeschränkten Eigentum des Unternehmers. Der Verbraucher hat auf seine Kosten und von sich aus alle Handlungen zu setzen, die zur Begründung bzw. Erhaltung des Eigentumsvorbehaltes nötig sind. Der Verbraucher hat über Aufforderung jederzeit binnen 24 Stunden auf seine Kosten eine Aufstellung aller noch bei ihm befindlichen Vorbehaltswaren (samt Kaufdatum und Rechnungsnummer) zu übergeben.
  2. Eine Veräußerung oder Verpfändung bzw. sonstige Sicherstellung der bzw. durch die Vorbehaltsware ist nur mit ausdrücklicher – jederzeit formlos widerrufbarer – Zustimmung des Unternehmers zulässig, wobei der Verbraucher seine Abnehmer auf den Eigentumsvorbehalt des Unternehmers hinzuweisen hat. Die Zustimmung erlischt automatisch im Falle einer Insolvenz oder Exekutionsführung. Unabhängig davon bietet der Verbraucher bereits hiermit unwiderruflich an, für den Fall der Weiterveräußerung dieser Waren alle daraus entstehenden Forderungen an den Unternehmer zu dessen Befriedigung zahlungshalber abzutreten. Der Unternehmer kann dieses Abtretungsanbot jederzeit ohne zeitliche Begrenzung bei Kostentragung durch den Verbraucher annehmen und ist zur Einziehung berechtigt.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die gelieferte Ware – insbesondere durch Pfändungen oder sonstige Inanspruchnahme – ist der Verbraucher auf seine Kosten zur Verständigung des Unternehmers, zur Wahrung dessen Eigentums verpflichtet und hat auf das Eigentumsrecht des Unternehmers hinzuweisen. Er hat überdies dem Unternehmer sämtlichen im Zusammenhang mit der Sicherung des Rechtes erwachsenden Kosten zu ersetzen. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung des Unternehmers, der Zahlungseinstellung, der Insolvenzeröffnung oder der Exekution auf eine Vorbehaltsware, hat der Verbraucher alle Vorbehaltswaren sofort an den Unternehmer zurückzustellen. Die Zurücknahme der gelieferten Ware ist ohne anders lautende Erklärung nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. Wird die Vorbehaltsware vom Unternehmer ausgesondert, so kann er eine Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers vornehmen.

VI. Forderungsabtretung

  1. Die Abtretung von Forderungen des Verbrauchers gegen den Unternehmer an Dritte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers unzulässig.
  2. Der Verbraucher darf mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Unternehmers aufrechnen, sofern die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers gegeben ist oder die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Unternehmers stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Unternehmer anerkannt worden sind.

VII. Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Verträgen im Fernabsatz

  1. Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher. Es genügt, wenn er die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.
  2. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
  3. Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Verbraucher die empfangene Ware zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbunden Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu zahlen. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.

VIII. Schadenersatz

  1. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
  2. Bei Vertragsauflösung ist der Unternehmer nur bei grobem Verschulden verpflichtet, zurückzuzahlende Beträge zu verzinsen.

IX. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für alle zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und denen des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) vereinbart.
  2. Zur Entscheidung aller aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner entstehenden Streitigkeiten ist das für Innsbruck/Österreich jeweils sachlich zuständige Gericht zuständig, sofern nicht der zwingende Verbrauchergerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Wohnsitzes des Verbrauchers greift.

X. Datenverarbeitung, Zustelladresse

  1. Der Verbraucher erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom Anbieter automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Unternehmer ist zur Weitergabe dieser Daten an Dritte berechtigt.
  2. Alle Zustellungen aufgrund des Vertragsverhältnisses erfolgen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse. Der Verbraucher ist verpflichtet, eine Änderung der Zustelladresse bekanntzugeben, andernfalls eine Zustellung an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Verbrauchers erfolgt.